20. August 2019
Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Jakob Stieger
Grundsätzlich ist FORUM ENGADIN mit dem Bau eines Hotels (Arvins) sowie eines Arbeitszentrums (Innhub) durchaus einverstanden. Letzteres dient der Diversifizierung. Was uns stört, sind die spekulativen Bauvolumina, namentlich am Dorfrand, sowie vor allem das raumplanerische (Umgehungs-)Vorgehen.
Die Gemeinde La Punt-Chamues-ch beabsichtigt im Rahmen der durch die Vorgaben des neuen Raumplanungsgesetzes notwendig gewordenen Anpassungen der Zonenpläne, und gleichzeitig die planerischen Voraussetzungen für den Bau einer grossen Hotelanlage auf der grünen Wiese ausserhalb des Siedlungsgebietes zu schaffen (auf 12’000 m2, 2 Haupt- und 8 Nebengebäude für 200 Betten). Das Projekt „Innhub“ verläuft parallel.
Die Vermischung mehrerer Themenbereiche ist wie so oft auch hier nicht angebracht und die Verfahren sollen getrennt werden.
Für die Schaffung einer Hotelzone in dieser Grösse ausserhalb des Siedlungsgebietes sieht nun der Gesetzgeber strengere Regelungen vor: Das (Hotel-)Projekt muss eine regionale Bedeutung haben. Dann verlangt er bei Flächen bis 10’000 m2 zur Kompensation eine entsprechende Verkleinerung des bisherigen Siedlungsgebietes oder bei Flächen darüber eine Neueinzonung und Verlagerung des Siedlungsgebietes unter Anpassung des regionalen Richtplans.
Die Gemeinde meint nun durch Auszonung mehrerer einzelner Parzellen oder Teilen hiervon die erste Variante nehmen zu können und so ein Richtplanverfahren zu vermeiden, das grundsätzlich weitaus grössere Ansprüche stellt und ggfs. andere Behörden mit einbezieht (wie z.B. zur Prüfung der Umweltverträglichkeit). Die Regionalplanungskommission Regio Maloja hat diesem Verfahren zwar legal, aber in Eigenregie zugestimmt.
Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Gemeinde mit dieser zerstückelten Auszonung, darunter auch Parkplätze von STWEG und Teile von privaten Gartenanlagen, das Siedlungsgebiet nicht verringert. So sieht es auch die gesetzliche Definition von Siedlungsgebiet. Nachweise des Bedarfs, Evaluation des Standortes und der regionalen Bedeutung bleibt die Gemeinde der Öffentlichkeit schuldig.
Wir beabsichtigen daher folgende Fragen sowohl an den Gemeindevorstand von La Punt Chamues-ch als auch direkt an das kantonale Raumplanungsamt zu stellen. Gleichzeitig soll durch eine Pressemitteilung Öffentlichkeit hergestellt werden, damit weitere interne, nicht öffentliche Absprachen verhindert oder zumindest erschwert werden und die Öffentlichkeit ein Anrecht auf eine sachgerechte Beschreibung des Verfahrens hat. Wir möchten damit auch verhindern, dass ein solches Verfahren (zerstückelte Auszonung von Parzellenfragmenten innerhalb des Siedlungsgebietes) als Blaupause für die weitere Zersiedlung des Engadins dient.
Unsere Fragen:
1. Ist es im Sinne des kantonalen Richtplans, dass eine Auszonung zerstückelter, nicht zusammenhängender Flächen als Rechtfertigung für eine grossflächige Erweiterung bzw. Verlagerung des Siedlungsgebietes dient?
2. Zum Siedlungsgebiet gehören auch nicht eingezonte Flächen, die vollständig von Bauzonen umschlossen sind. (KRIP-s 5.2.1). Kann man hier von einer Verlagerung des Siedlungsgebietes sprechen?
3. Müsste dafür nicht der Richtplan angepasst werden? Kann die Regionalplanungskommission Maloja dies in Eigenregie beschliessen?
4. Was geschieht, wenn nach langjährigen Verfahren einige Grundbesitzer die Aufhebung der Auszonungen auf dem Gerichtswege erstreiten? Sind die betroffenen Grundbesitzer (STWEG etc.) allesamt mit diesem Verfahren einverstanden und
über die langfristigen Konsequenzen orientiert? Zweitwohnungs- bzw. STWEG-Besitzer sind meist nicht stimmberechtigt.
5. In welcher Form wird der Bedarf für Bauvorhaben dieser Grösse nachgewiesen? Was passiert bei mangelnder Rentabilität?
6. Ist das nur der Entscheid der Investoren, oder ist es für die Gemeinde auch von Bedeutung, wenn im Rahmen der Negativzinsen einfach Geld parkiert wird?
Wir bedanken uns für die Beantwortung dieser Fragen, mit freundlichen Grüssen
H.Hosch Präsident FORUM ENGADIN
Dr.med. Hansjörg Hosch
FMH ORL, Hals- und Gesichtschirurgie
Sonnenheim, Via Bambas-ch 3
7505 Celerina
+41 (0)79 300 44 46 +41 81 833 69 20