info@forum-engadin.ch

Forum Engadin

  • FORUM ENGADIN
  • VERANSTALTUNGEN/INFO
  • ZIELE
  • VEREIN
  • ARCHIV
  • KONTAKT

Hotelzone Arvins La Punt, Vernehmlassung FORUM ENGADIN

by forum engadin / Freitag, 23 August 2019 / Published in FORUM ENGADIN, Natur & Umwelt, Politik & Gesellschaft

20. August 2019

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Jakob Stieger

Grundsätzlich ist FORUM ENGADIN mit dem Bau eines Hotels (Arvins) sowie eines Arbeitszentrums (Innhub) durchaus einverstanden. Letzteres dient der Diversifizierung. Was uns stört, sind die spekulativen Bauvolumina, namentlich am Dorfrand, sowie vor allem das raumplanerische (Umgehungs-)Vorgehen.
Die Gemeinde La Punt-Chamues-ch beabsichtigt im Rahmen der durch die Vorgaben des neuen Raumplanungsgesetzes notwendig gewordenen Anpassungen der Zonenpläne, und gleichzeitig die planerischen Voraussetzungen für den Bau einer grossen Hotelanlage auf der grünen Wiese ausserhalb des Siedlungsgebietes zu schaffen (auf 12’000 m2, 2 Haupt- und 8 Nebengebäude für 200 Betten). Das Projekt „Innhub“ verläuft parallel.
Die Vermischung mehrerer Themenbereiche ist wie so oft auch hier nicht angebracht und die Verfahren sollen getrennt werden.
Für die Schaffung einer Hotelzone in dieser Grösse ausserhalb des Siedlungsgebietes sieht nun der Gesetzgeber strengere Regelungen vor: Das (Hotel-)Projekt muss eine regionale Bedeutung haben. Dann verlangt er bei Flächen bis 10’000 m2 zur Kompensation eine entsprechende Verkleinerung des bisherigen Siedlungsgebietes oder bei Flächen darüber eine Neueinzonung und Verlagerung des Siedlungsgebietes unter Anpassung des regionalen Richtplans.
Die Gemeinde meint nun durch Auszonung mehrerer einzelner Parzellen oder Teilen hiervon die erste Variante nehmen zu können und so ein Richtplanverfahren zu vermeiden, das grundsätzlich weitaus grössere Ansprüche stellt und ggfs. andere Behörden mit einbezieht (wie z.B. zur Prüfung der Umweltverträglichkeit). Die Regionalplanungskommission Regio Maloja hat diesem Verfahren zwar legal, aber in Eigenregie zugestimmt.
Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Gemeinde mit dieser zerstückelten Auszonung, darunter auch Parkplätze von STWEG und Teile von privaten Gartenanlagen, das Siedlungsgebiet nicht verringert. So sieht es auch die gesetzliche Definition von Siedlungsgebiet. Nachweise des Bedarfs, Evaluation des Standortes und der regionalen Bedeutung bleibt die Gemeinde der Öffentlichkeit schuldig.
Wir beabsichtigen daher folgende Fragen sowohl an den Gemeindevorstand von La Punt Chamues-ch als auch direkt an das kantonale Raumplanungsamt zu stellen. Gleichzeitig soll durch eine Pressemitteilung Öffentlichkeit hergestellt werden, damit weitere interne, nicht öffentliche Absprachen verhindert oder zumindest erschwert werden und die Öffentlichkeit ein Anrecht auf eine sachgerechte Beschreibung des Verfahrens hat. Wir möchten damit auch verhindern, dass ein solches Verfahren (zerstückelte Auszonung von Parzellenfragmenten innerhalb des Siedlungsgebietes) als Blaupause für die weitere Zersiedlung des Engadins dient.
Unsere Fragen:
1. Ist es im Sinne des kantonalen Richtplans, dass eine Auszonung zerstückelter, nicht zusammenhängender Flächen als Rechtfertigung für eine grossflächige Erweiterung bzw. Verlagerung des Siedlungsgebietes dient?
2. Zum Siedlungsgebiet gehören auch nicht eingezonte Flächen, die vollständig von Bauzonen umschlossen sind. (KRIP-s 5.2.1). Kann man hier von einer Verlagerung des Siedlungsgebietes sprechen?
3. Müsste dafür nicht der Richtplan angepasst werden? Kann die Regionalplanungskommission Maloja dies in Eigenregie beschliessen?
4. Was geschieht, wenn nach langjährigen Verfahren einige Grundbesitzer die Aufhebung der Auszonungen auf dem Gerichtswege erstreiten? Sind die betroffenen Grundbesitzer (STWEG etc.) allesamt mit diesem Verfahren einverstanden und
über die langfristigen Konsequenzen orientiert? Zweitwohnungs- bzw. STWEG-Besitzer sind meist nicht stimmberechtigt.
5. In welcher Form wird der Bedarf für Bauvorhaben dieser Grösse nachgewiesen? Was passiert bei mangelnder Rentabilität?
6. Ist das nur der Entscheid der Investoren, oder ist es für die Gemeinde auch von Bedeutung, wenn im Rahmen der Negativzinsen einfach Geld parkiert wird?

Wir bedanken uns für die Beantwortung dieser Fragen, mit freundlichen Grüssen

H.Hosch Präsident FORUM ENGADIN
Dr.med. Hansjörg Hosch
FMH ORL, Hals- und Gesichtschirurgie
Sonnenheim, Via Bambas-ch 3
7505 Celerina
+41 (0)79 300 44 46 +41 81 833 69 20

Neuste News

  • Veranstaltungen August 2025

    Veranstaltungen anderer Vereine IKG = Institut ...
  • Get Together 8. August 2025

    Get Together im Hotel Müller, Pontresina Lesung...
  • Mitgliederversammlung 11. Juli 2025

    Jahresbericht 2024 und Einladung MGV 2025 &#821...
  • Offene Vorstandssitzung – 3. Juli 2025

    Offene Vorstandssitzung Donnerstag, 3. Juli 202...
  • Wissenschaftscafé Graubünden am 11. Juli 2025

    Wissenschaftscafé Graubünden CELERINA – WIE DIE...

Archiv

  • August 2025
  • Juli 2025
  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • März 2024
  • Januar 2024
  • Mai 2023
  • April 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Oktober 2022
  • August 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Dezember 2021
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juni 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • März 2019
  • Februar 2019

Kategorie

  • FORUM ENGADIN
  • Kultur
  • Natur & Umwelt
  • Politik & Gesellschaft
  • Traurige Nachricht
  • Wirtschaft

KONTAKT

FORUM ENGADIN
Sekretariat

Suot Staziun 1a
CH-7503 Samedan
Tel +41 79 772 08 88
info@forum-engadin.ch

NEWSLETTER

BANKVERBINDUNG

CH37 0077 4155 1223 8010 0

© FORUM ENGADIN | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ

TOP

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Sie erfahren mehr darüber, welche Cookies wir verwenden oder schalten Sie sie in den aus.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Einstellungen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Cookie-Richtlinie

Weitere Informationen über unsere Cookie-Richtlinie